Wie kann man einen Kredit von den Steuern abziehen?

Kredit von den Steuern abziehen

In der Schweiz dürfen Zinsen von verschiedenen Kreditarten von den steuerbaren Einkünften abgezogen werden. Dies betrifft sowohl die direkte Bundessteuer als auch die kantonale Steuer. Der Kreditbetrag darf vom Vermögen abgezogen werden. Zu den absetzbaren Zinsen zählen die Zinsen von Privatkrediten, Kreditkarten, Hypotheken, und privaten Darlehen mit schriftlichem Vertrag. Unternehmen dürfen auch Zinsen von Leasingverträgen absetzen, was bei Privatpersonen nicht möglich ist.

Die Bedingung für die Absetzbarkeit ist, dass die Zinsen tatsächlich gezahlt und dokumentiert wurden. Wichtig für die Steuererklärung sind die Zinsbescheinigungen, die von den Kreditgebern ausgestellt werden. Nur die Zinsen sind abzugsfähig, nicht die Tilgungsraten. Es gibt eine Obergrenze für den Zinsabzug, die bei 50’000 CHF plus Vermögenserträge im Steuerjahr liegt.

Der Abzug wird durch die Einreichung der Zinsbescheinigung und den entsprechenden Eintrag in der Steuererklärung unter «Privatschulden» oder «Schuldzinsen» vorgenommen. Häufige Fehler sind das Fehlen der Zinsbescheinigung oder der Versuch, Tilgungsraten abzuziehen.

Welche Kredite sind steuerlich absetzbar?

Die Zinsen von Krediten dürfen in der Schweiz grundsätzlich von den steuerbaren Einkünften abgezogen werden. Dies gilt sowohl für die direkte Bundessteuer als auch für die kantonale Steuer. Folgende Liste beschreibt die steuerlich absetzbaren Kreditarten für Privatpersonen.

  • Privatkredite: Kredite, die ohne spezifische Zweckbindung für persönliche oder Konsumzwecke aufgenommen werden. Die Zinsen, die Sie auf Privatkredite zahlen, sind in voller Höhe steuerlich abzugsfähig.
  • Kreditkarten: Wenn Sie die Teilzahlungsoption Ihrer Kreditkarte nutzen und dadurch Zinsen entstehen, sind diese Zinsen ebenfalls abzugsfähig.
  • Hypotheken: Zinsen, die für Hypothekarkredite gezahlt werden, sind steuerlich absetzbar.
  • Private Darlehen: Wenn Sie Geld von Freunden oder Familienmitgliedern gegen Zinsen geliehen haben und einen schriftlichen Darlehensvertrag haben, sind auch diese Zinsen absetzbar.

Für Unternehmen sind auch Zinsen aus Leasingverträgen steuerlich abziehbar. Bei Privatpersonen gelten Leasingverträge rechtlich hingegen als Mietverträge. Deshalb lohnt es sich für Privatpersonen in rein steuerlicher Hinsicht, Autos über einen Privatkredit anstatt per Leasing zu finanzieren.

Was sind die Bedingungen für die Abzugsfähigkeit von Kreditzinsen?

Die Hauptbedingung für die Abzugsfähigkeit ist, dass die Zinsen tatsächlich gezahlt und durch entsprechende Dokumente nachgewiesen werden müssen.

Für die Steuererklärung sind insbesondere die Zinsbescheinigungen entscheidend, die von den Kreditinstituten zur Verfügung gestellt werden.

Zinsen sind abzugsfähig, die Tilgungsrate jedoch nicht. Das heisst, nur der Teil der monatlichen Zahlung, der auf die Zinsen entfällt, darf steuerlich geltend gemacht werden.

Was sind die Grenzen des Zinsabzugs?

Für den Zinsabzug gibt es eine Obergrenze von 50’000 Schweizer Franken plus die erzielten Vermögenserträge im Steuerjahr. Diese Regelung stellt sicher, dass die Abzugsmöglichkeit nicht missbraucht wird und dass sie insbesondere Privatpersonen zugutekommt, deren Zinsbelastung typischerweise unter dieser Schwelle liegt.

Es ist extrem selten, dass eine Privatperson diese Grenze überschreitet. Bereits die pauschale Grenze von 50’000 CHF reicht in den allermeisten Fällen aus, um alle Zinsen abziehen zu können. Personen, die an diese Granzen stossen, sind beispielsweise wohlhabende Leute, die mehrere Häuser und entsprechend hohe Hypothekarzinsen haben.

Wie zieht man Kreditzinsen von den Steuern ab?

Die korrekte Absetzung von Kreditzinsen in der Steuererklärung erfordert keine besonderen Kenntnisse. Der Prozess ist einfach und unterscheidet sich nicht von anderen Abzügen. Die folgende Schritt-für-Schritt-Anleitung zeigt Ihnen, wie es geht.

  1. Zinsbescheinigung erhalten: Stellen Sie sicher, dass Sie von Ihrem Kreditgeber eine Zinsbescheinigung für das Steuerjahr erhalten. Die Bescheinigung ist der entscheidende Nachweis für die bezahlten Zinsen. Stellen Sie sicher, dass die Beträge auf den Zinsbescheinigungen korrekt sind und mit Ihren eigenen Aufzeichnungen übereinstimmen.
  2. Eintrag in der Steuererklärung: Tragen Sie die Zinsbeträge in der Steuererklärung unter der entsprechenden Rubrik ein. Die Rubrik findet sich unter «Privatschulden» oder unter «Schuldzinsen».
  3. Beilagen hinzufügen: Legen Sie Kopien Ihrer Zinsbescheinigungen zusammen mit Ihrer Steuererklärung vor. Dies dient als Beleg für die Zinszahlungen, die Sie als Abzüge geltend machen.
  4. Einreichung: Reichen Sie die Steuererklärung fristgerecht bei der zuständigen kantonalen Steuerbehörde ein. Überprüfen Sie den Steuerbescheid sorgfältig, um sicherzustellen, dass alle Ihre Abzüge korrekt berücksichtigt wurden.

Hier ist ein Bild der Position in der Steuererklärung, wo man die Zinsen einfügen muss.

Steuerrubrik für Kreditschulden

Was sind häufige Fehler beim Abzug?

Zwei Fehler passieren relativ oft, sind aber sehr leicht vermeidbar. Der erste Fehler ist, keine Zinsbescheinigung beizulegen. Auch sollten Sie selbst das Orginal oder eine Kopie aufbewahren. Der zweite häufige Fehler ist, die Tilgungsraten ebenfalls abziehen zu wollen. Nur die Zinsen sind steuerlich abziehbar. Die Tilgungsraten sind steuerlich nicht abziehbar.

Wie sieht der Steuerabzug bei Überverschuldung aus?

Die Absetzbarkeit von Kreditzinsen bei Überverschuldung in der Schweiz folgt denselben grundlegenden Prinzipien wie bei normal verschuldeten Personen. Auch bei Überverschuldung sind nur die Zinsen absetzbar, nicht die Tilgungsraten. Je nach Komplexität der finanziellen Situation bei Überverschuldung ist es ratsam, eine Fachperson zu konsultieren. In schlimmen Fällen ist eine Hilfestelle für Verschuldete anzuraten. In weniger knappen Situationen hilft Ihnen ein Steuerberater gerne, die Steuererklärung korrekt auszufüllen und alle absetzbaren Beträge bis ins Detail zu optimieren.