Was ist Kreditbetrug und wie schützt man sich davor?

Schutz vor Kreditbetrug

Kreditbetrug ist ein Sammelbegriff für eine Reihe krimineller Handlungen, die darauf abzielen, finanziellen Gewinn zu erzielen, indem Kreditvergabeprozesse ausgenutzt werden. Die 5 am weitesten verbreiteten Arten von Kreditbetrug sind der Kreditkartenbetrug, der Identitätsdiebstahl, der Fake-Gebühren-Betrug, die Dokumentenfälschung und der Hypothekenbetrug.

Um sich vor Kreditbetrug zu schützen, ist es wesentlich, persönliche Daten sorgfältig zu behüten, gefährliche Situationen bei der Kreditaufnahme zu minimieren und gegebenenfalls Versicherungen abzuschliessen. In der Praxis umfasst dies den Schutz persönlicher Dokumente, die Verwendung sicherer Passwörter, die Skepsis gegenüber zu guten Kreditangeboten und den Abschluss spezifischer Kreditversicherungen.

Betrug wird durch das Schweizer Gesetz hart geahndet, mit Freiheitsstrafen von bis zu 5 Jahren. Kreditbetrug kann unter verschiedene Gesetzesartikel fallen, meist unter das Konsumkreditgesetz und das Strafgesetz.

Welche Arten von Kreditbetrug gibt es?

Es gibt zahlreiche Arten von Kreditbetrug, doch die bekanntesten und am weitesten verbreiteten sind die folgenden 5 Betrugsmaschen.

  1. Kreditkartenbetrug
  2. Identitätsdiebstahl
  3. Fake-Gebühren Betrug
  4. Dokumentenfälschung
  5. Hypothekenbetrug

1. Kreditkartenbetrug

Kreditkartenbetrug ist eine Form des Kreditbetrugs, bei der Betrüger gestohlene Kreditkarteninformationen nutzen, um Waren oder Dienstleistungen zu erwerben. Techniken wie Skimming, wo Kreditkartendaten an Geldautomaten oder Zahlungsterminals abgefangen werden, oder Phishing-E-Mails zur Erlangung von Kartendaten sind leider auch in der Schweiz verbreitet. Die Schäden für die Karteninhaber können beträchtlich sein, obwohl viele Banken und Kreditkartenunternehmen inzwischen Schutzmassnahmen wie Betrugserkennungssysteme und Haftungsbegrenzungen anbieten.

2. Identitätsdiebstahl

Identitätsdiebstahl ist eine beliebte Masche bei Kreditbetrügern. Beim Identitätsdiebstahl verwenden Kriminelle gestohlene persönliche Daten, wie Name, Adresse, Geburtsdatum oder Sozialversicherungsnummern, um in fremdem Namen Kredite zu nehmen. In der Schweiz erfolgt der Diebstahl dieser Informationen meistens durch Phishing-Angriffe, das Hacken von Datenbanken oder den Diebstahl physischer Dokumente. Da Kreditgeber verpflichtet sind, vor der Kreditvergabe die Identität zu verifizieren, kommt Kreditbetrug durch Identitätsdiebstahl hierzulande nur selten durch. Die Folgen für die Opfer sind gravierend: Sie werden mit unberechtigten Forderungen konfrontiert, während ihre Kreditwürdigkeit leidet. Oftmals wird der Identitätsdiebstahl erst bemerkt, wenn Mahnungen oder Inkassoforderungen eintreffen.

3. Fake-Gebühren-Betrug

Beim Betrug durch Fake-Gebühren werden Kreditnehmer dazu verleitet, im Voraus Gebühren zu zahlen, beispielsweise für die Bearbeitung eines Kredits, der nie gewährt wird. Betrüger locken mit der Zusage von Krediten unter schwierigen Bedingungen, fordern jedoch zunächst die Zahlung vermeintlicher Gebühren. Besonders online treten solche Betrugsfälle auf, wobei die Opfer oft verzweifelte Kreditsuchende sind. Seriöse Anbieter verlangen niemals eine Gebühr im Voraus. Gesonderte Gebühren für Vermittlungen sind sogar gesetzeswidrig (Artikel 35, Bundesgesetz über den Konsumkredit).

4. Dokumentenfälschung

Dokumentenfälschung bezieht sich auf das Erstellen oder Verändern von Dokumenten, um falsche Informationen bei Kreditanträgen zu verwenden. Dies umfasst gefälschte Lohnabrechnungen, gefälschte Bankauszüge oder andere offizielle Dokumente, um die Kreditfähigkeit künstlich zu erhöhen. Der sogenannte Kreditantragsbetrug ist die Extremform davon, denn hier werden Informationen komplett erfunden. Dabei werden überhöhte Einkommen erlogen oder nicht existierende Sicherheiten angegeben. Für Kreditgeber stellt diese Art des Kreditbetrugs ein erhebliches Risiko dar, da es zur Genehmigung von Krediten an nicht qualifizierte und betrügerische Antragsteller führt.

5. Hypothekenbetrug

Hypothekenbetrug in der Schweiz kann mehrere Formen annehmen, darunter die Überbewertung von Immobilienwerten, die Nutzung gefälschter Dokumente zur Erlangung einer Hypothek oder betrügerische Handlungen im Zusammenhang mit Hypothekenvermittlungen. Sowohl Kreditnehmer als auch Kreditgeber sind von diesen Praktiken betroffen, beispielsweise wenn ein Kreditnehmer in eine Immobilie investiert, deren Wert künstlich aufgeblasen wurde, oder wenn eine Bank eine Hypothek auf Grundlage falscher Informationen gewährt.

Wie schützt man sich vor Kreditbetrug?

Um sich vor Kreditbetrug zu schützen, muss man vorsichtig mit der Übertragung und Überwachung seiner Daten sein. Den effizientesten Schutz vor Kreditbetrügern hat man, wenn man in folgenden Bereichen ausreichend aufmerksam ist.

  1. Schutz persönlicher Daten
  2. Minimierung von Gefahren
  3. Abschliessen von Versicherungen

1. Schutz persönlicher Daten

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist die erste Verteidigungslinie gegen Kreditbetrug. Wenn Sie persönliche Informationen online oder telefonisch teilen, ist besondere Vorsicht geboten. Um den Datenschutz zu gewährleisten, helfen folgende Massnahmen.

Schutz gegen Kreditbetrug
  • Sichere Passwörter verwenden und regelmässig ändern: Nutzen Sie einen Passwortmanager, um starke, einzigartige Passwörter für jedes Konto zu generieren und zu speichern.
  • Phishing-Angriffe erkennen: Seien Sie misstrauisch gegenüber E-Mails oder Nachrichten, die zur Eingabe persönlicher Daten auffordern. Überprüfen Sie die Absenderadresse und suchen Sie nach Rechtschreibfehlern oder grammatischen Fehlern. Rufen Sie bei den offiziellen Stellen an, falls Sie sich unsicher sind, von wem die Nachricht kommt.
  • Persönliche Dokumente schützen: Bewahren Sie wichtige Dokumente wie Ausweise und Kreditkarteninformationen sicher auf und vernichten Sie alte Dokumente fachgerecht.
  • Daten schützen am Geldautomaten und bei Online-Transaktionen: Achten Sie darauf, Ihre PIN-Eingabe zu verdecken, und nutzen Sie nur sichere Webseiten und verschlüsselte WiFi-Verbindungen für E-Banking oder Online-Einkäufe.

2. Minimierung von Gefahren

Um das Risiko eines Kreditbetrugs zu minimieren, sollten Sie Präventionsmassnahmen anwenden. Die Vermeidung sämtlicher Risiken bei Krediten ist natürlich nur schwer möglich, aber folgende Praktiken sind generell immer zu beachten.

  • Vorsicht bei Kreditangeboten: Seien Sie skeptisch gegenüber Kreditangeboten, die zu gut klingen, um wahr zu sein, besonders wenn Vorauszahlungen gefordert werden. Seriöse Kreditgeber in der Schweiz verlangen keine Gebühren, bevor ein Kredit genehmigt wird.
  • Überprüfung von Kontoauszügen: Kontrollieren Sie regelmässig Ihre Kreditkartenabrechnungen auf unautorisierte Transaktionen. Bei Verdacht kontaktieren Sie sofort die Anbieter.
  • Informationsaustausch begrenzen: Geben Sie persönliche Informationen nur heraus, wenn es notwendig ist, und natürlich nur an vertrauenswürdige Personen und Institutionen.

3. Abschliessen von Versicherungen

Versicherungen bieten Schutz, falls der schlimmste Fall eintritt und Sie Opfer von Betrug werden. In der Schweiz gibt es verschiedene Versicherungsoptionen für Kredite. Bezogen auf Kreditbetrug sind die folgenden 3 Versicherungen besonders relevant.

  • Betrugsversicherung für Kreditkarten: Kreditkartenanbieter bieten Versicherungen an, die bei Betrug greifen und den Karteninhaber vor finanziellen Verlusten schützen. Oft sind diese bei den Karten inbegriffen.
  • Identitätsschutzversicherungen: Diese Versicherungen bieten Unterstützung bei der Wiederherstellung Ihrer Identität und Ihres Rufs und decken Kosten, die durch Identitätsdiebstahl entstanden sind.
  • Rechtsschutzversicherung: Eine Rechtsschutzversicherung ist hilfreich, um die Kosten für rechtliche Schritte im Falle eines Kreditbetrugs zu decken.

Wie bestraft das Gesetz Kreditbetrug?

Das Gesetz sieht harte Strafen für Kreditbetrug vor, da die Bekämpfung von finanziellem Betrug in der Schweiz extrem ernst genommen wird. Kreditbetrug fällt aufgrund der Diversität von möglichen Verstössen unter viele verschiedene Gesetzesartikel, aber meistens unter das Konsumkreditgesetz und das Strafgesetz. Die gesetzliche Verfolgung und Bestrafung von Kreditbetrug in der Schweiz orientiert sich an den spezifischen Umständen des Einzelfalls, einschliesslich der Art des Betrugs, des Umfangs des Schadens und der beteiligten Akteure.

Das Gesetz unterscheidet zwischen Verbrechen und Vergehen, je nach der Schwere der Strafe, mit der die Straftaten bedroht sind. Verbrechen sind Taten, die mit Freiheitsstrafen von mehr als 3 Jahren bedroht sind. Vergehen sind Taten, die mit Freiheitsstrafen bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafen bedroht sind. Vorsätzlicher Kreditbetrug gilt als Verbrechen und führt zu bis zu 5 Jahren Gefängnis oder einer entsprechenden Geldstrafe.

Strafrechtliche Verfolgung

Die strafrechtliche Bestrafung von Kreditbetrug in der Schweiz basiert hauptsächlich auf dem schweizerischen Strafgesetzbuch (StGB). Verschiedene Artikel des StGB kommen je nach Art des Betrugs zur Anwendung (nicht wörtlich zitiert).

  • Betrug (Art. 146 StGB): Wer mit der Absicht, sich oder einen anderen unrechtmässig zu bereichern, jemanden durch Vorspiegelung oder Unterdrückung von Tatsachen irreführt oder in einem Irrtum behält und dadurch zum Schaden seiner oder einer anderen Vermögensinteressen veranlasst, wird mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft.
  • Urkundenfälschung (Art. 251 StGB): Das Fälschen oder Verändern von Dokumenten, um sich oder einem anderen einen unrechtmässigen Vermögensvorteil zu verschaffen, fällt unter diesen Artikel und wird ebenfalls mit Freiheits- oder Geldstrafe geahndet.
  • Missbrauch von Datenverarbeitungsanlagen (Art. 147 StGB): Dieser Artikel ist bei Kreditbetrug relevant, wenn dieser durch den unerlaubten Zugriff auf Computersysteme umgesetzt wird, beispielsweise durch Phishing oder Hacking.

Zivilrechtliche Massnahmen

Opfer von Kreditbetrug dürfen zivilrechtliche Massnahmen ergreifen, um Schadenersatz und Wiedergutmachung zu suchen. Dies beinhaltet die Einreichung einer Klage auf Schadenersatz gegen den Betrüger, um die durch den Betrug entstandenen finanziellen Verluste zurückzuerlangen. Im Zivilrechtsweg kann auch eine Klage auf Ungültigkeit eines betrügerisch erwirkten Vertrags gestellt werden.

Administrative Massnahmen

Administrative Massnahmen gegen Kreditbetrug werden ebenfalls ergriffen. Die eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) spielt eine zentrale Rolle bei der Überwachung und Regulierung der Unternehmen des Finanzmarktes. Sie leitet bei Verdacht auf Kreditbetrug durch Finanzinstitute Untersuchungen ein und verhängt bei Bedarf Sanktionen, einschliesslich des Entzugs der Geschäftserlaubnis.